Wir haben während jedes Prozesses einen klaren und strengen Qualitätskontrollplan
Der Qualitätskontrollprozess besteht aus fünf Ebenen von Qualitätskontrollpunkten, nämlich H, W, R, E und I, die in Übereinstimmung mit dem Qualitätsplan der Projekte festgelegt werden. Die Inspektion der Qualitätskontrollpunkte auf allen Ebenen muss den folgenden Bestimmungen entsprechen:
Punkt H:
Der Aussetzungskontrollpunkt bezieht sich auf den Kontrollpunkt, an dem der Kunde eine Aussetzung der Produktion und eine Überprüfung zusammen mit dem Qualitätsprüfer vor Ort verlangt. Das autorisierte Personal der Standortinspektion muss das Inspektionsprotokoll zur Bestätigung unterzeichnen, bevor es mit dem nächsten Verfahren fortfährt.
Punkt W:
Der Zeugenpunkt bezieht sich auf den vom Kunden benannten Kontrollpunkt, der benachrichtigt werden soll, als Zeuge anwesend zu sein und das Inspektionsprotokoll zur Bestätigung zu unterzeichnen. Falls der Designer nicht rechtzeitig wie in der Bekanntmachung gefordert eintrifft, kann die Produktionsabteilung nach einer Selbstinspektion und der Unterschrift anderer Inspektoren vor Ort mit der Arbeit fortfahren.
Punkt R:
Der Überprüfungspunkt bezieht sich auf den Kontrollpunkt, an dem relevante Dokumente und Aufzeichnungen zusätzlich zur Selbstkontrolle des Betreibers durch das externe Inspektionspersonal oder das für das Qualitätssystem verantwortliche Personal überprüft und bestätigt werden sollten.
Punkt E:
Der Inspektionspunkt bezieht sich auf den Kontrollpunkt, der vom Qualitätsinspektor vor Ort überprüft und unterzeichnet werden sollte.
Punkt I:
Zufälliger Inspektionspunkt, der sich auf den Kontrollpunkt bezieht, um nach bestandener Selbstinspektion und gegenseitiger Inspektion durch Teams und Gruppen mit dem nächsten Prozess fortzufahren, und das zuständige technische Qualitätsinspektionspersonal kann die Einhaltung jederzeit durch Stichproben überprüfen.